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Sparbuch

Mietkautionssparbuch: Sicherheit für Mieter und Vermieter

Mietkautionssparbücher werden von vielen Banken angeboten, häufig mit besseren Zinskonditionen als bei normalen Sparbüchern. Dabei legen Sie als Mieter ein Sparbuch in Höhe der Mietkaution an und überlassen es dem Vermieter zur Aufbewahrung. Erfahren Sie von Umzugspreisvergleich, worauf Sie bei dieser Kautionsart achten sollten. Neben dem finanziellen Aspekt bietet ein Mietkautionssparbuch Sicherheit für Vermieter und Mieter. Anders als bei einer Barkaution kann der Vermieter nicht frei über den Betrag verfügen, sondern es bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Mieters. Bei einem Mietkautionssparbuch gibt es zwei verschiedene Varianten:

Inhaltsverzeichnis

  1. Mit Sperrvermerk
  2. Mit Pfändungsvermerk
  3. Freistellungsauftrag spart Steuern beim Mietkautionssparbuch

1. Mit Sperrvermerk

Das Sparbuch wird gesperrt und das Geld kann nur mit Einwilligung von Mieter und Vermieter abgehoben werden.

2. Mit Pfändungsvermerk

Auch mit einem Pfändungsvermerk bedarf es der beidseitigen Einwilligung, um Geld vom Konto abzuheben. Der Vermieter hat hier jedoch im Falle einer Pfändung das Recht, auf das Geld zuzugreifen. Dies muss er beim betreffenden Kreditinstitut anzeigen. Achten Sie beim Abschluss eines solchen Kontos auf eine Vertragsklausel, die eine verzögerte Auszahlung garantiert. So haben Sie die Möglichkeit, gegen den Zugriff auf das Sparbuch rechtlich Schritte einzuleiten, nachdem Sie über den Pfändungsanspruch des Vermieters informiert wurden.

3. Freistellungsauftrag spart Steuern beim Mietkautionssparbuch

Zinsen unterliegen üblicherweise der Zinsabschlagssteuer in Höhe von 25 Prozent. Wenn Sie das Mietkautionssparbuch selbst eröffnen, können Sie dem entsprechenden Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag stellen. Erreichen Sie in Summe nicht die Zinsobergrenze, wird Ihnen die Zinsabschlagssteuer erstattet. Die Obergrenze liegen bei Verheirateten bei 1.602 Euro und bei Singles bei 801 Euro.

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