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Umzugskostenbeihilfe - Diese Kosten ersetzt das Jobcenter
Ein Umzug kann hohe Kosten nach sich ziehen. Von der Renovierung in der alten und neuen Wohnung bis hin zur Wohnungseinrichtung summieren sich die finanziellen Aufwendungen schnell zu einem höheren Betrag. Als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, eine Umzugskostenbeihilfe vom Arbeitsamt oder Jobcenter zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist die Umzugskostenbeihilfe?
Die klassische Umzugskostenbeihilfe ist eine Leistung der Arbeitsverwaltung. Diese erhielten Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2 bis 2008, wenn sie für die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes in einen anderen Ort umziehen mussten. Heute gibt es diese Form der Umzugskostenbeihilfe nicht mehr. Sie steht nur noch Beziehern von Arbeitslosengeld 2 zur Verfügung, wenn das Jobcenter dem Umzug vorher zustimmt. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung des Jobcenters an den notwendigen Umzugskosten.
2. Wer kann Umzugskostenbeihilfe beantragen?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe nur noch für Bezieher von ALG 2, also für Hartz 4-Empfänger. Um die Beihilfe zu erhalten, muss bereits eine Zusage für die Kostenübernahme durch das Jobcenter vorliegen. Wenn das Amt die Umzugsgründe anerkennt, wird die finanzielle Unterstützung gewährt.
Auszubildende, die für Ihre Lehrstelle an einen anderen Ort ziehen, können neben der Berufsausbildungsbeihilfe zusätzlich eine Umzugskostenbeihilfe beantragen bei der zuständigen Arbeitsagentur.
3. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter?
Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter nur Kosten für einen Umzug in Eigenregie. Lediglich Personen, denen aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation ein Umzug in Eigenleistung nicht zuzumuten ist, werden auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen erstattet. Folgende Kosten kann das Jobcenter übernehmen:- Kauf oder Anmietung von Umzugskartons
- Mietwagenkosten für Transporter
- Pauschale zur Verköstigung der Umzugshelfer
- Kosten für Renovierungsmaterialien
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
- Maklergebühren, wenn eine Wohnungssuche anders nicht möglich ist
- Kosten für ein Inserat für die Wohnungsgesuche.
4. Finanzielle Unterstützung beantragen
Um die finazielle Hilfe beim Umzug zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor dem geplanten Umzug beim Jobcenter stellen. Sie sollten einen Mietvertrag erst unterschreiben, wenn Ihnen eine Kostenzusage des Jobcenters vorliegt. In der Regel stellt das Jobcenter ein Auskunftsformular zur Verfügung, das angehende Vermieter ausfüllen müssen. Erst nach Vorlage dieses Formulars kann das Jobcenter den Antrag richtig prüfen. Erfahren Sie jetzt mehr über Hartz 4 und die Übernahme von Umzugskosten.
Sie möchten umziehen und suchen ein professionelles Umzugsunternehmen? Dann finden Sie hier das passende Umzugsangebot.
