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Planung & Tipps

Umzugskostenrechner

Umzugskostenrechner: Wie viel kostet mein Umzug?

Wer einen Umzug plant, sollte im Vorfeld gut kalkulieren – andernfalls sind die Kosten nur schwer abzuschätzen. Häufig sind es die vielen kleinen Beträge, die eine wesentlich höhere Summe als gedacht ergeben. Damit Sie bei Ihrem Umzug nicht negativ überrascht werden, bekommen Sie bei uns eine Übersicht der wichtigsten Kostenfaktoren. Der Preis für den Umzug wird in erster Linie beeinflusst durch die Wohnfläche, die Menge an Umzugsgütern sowie die Entfernung von der alten zur neuen Wohnung. Daneben spielt aber auch der Schwierigkeitsgrad des Umzugs eine Rolle. Wie viel ein Umzugsunternehmen kostet, worauf Sie besonders achten sollten und wie Sie viel Geld sparen können, erfahren Sie bei uns.

Inhaltsverzeichnis

  1. Umzugsunternehmen vs. Privater Umzug
  2. Umzugskostenrechner: Das kostet Ihr Umzug
  3. Welche Umzugskosten kommen auf Sie zu?
  4. Umzugskostenpauschale: Welche Umzugskosten können Sie von der Steuer absetzen?
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1. Umzugsunternehmen vs. Privater Umzug

Nach langer Suche haben Sie endlich ein neues Zuhause gefunden und vielleicht schon erste Einrichtungs- und Renovierungsideen. Doch bevor Sie es sich in Ihrer Wohnung gemütlich machen können, steht der Umzug an. Dabei stellt sich die Frage: Umzug mit Familie und Freunden oder mit professionellen Umzugshelfern Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir geben Ihnen Tipps, die Ihnen die Entscheidung für die passende Umzugshilfe erleichtern.
Wenn Sie für Ihren Umzug eine Umzugsfirma beauftragen, sparen Sie viel Zeit und haben weniger Stress. So können Sie sich auf andere wichtige Aufgaben wie eventuell anstehende Renovierungsarbeiten in der alten und neuen Wohnung oder die Möbelsuche konzentrieren. Angefangen von der Planung über den Transport Ihrer Habseligkeiten bis hin zur Montage vor Ort kümmern sich die Umzugsprofis um alles Wesentliche.
Damit Sie bei der Preiskalkulation für den Umzugsservice nicht von versteckten Kosten überrascht werden, sollten Sie sich vorweg einen Überblick der verschiedenen Posten verschaffen. Es lohnt sich, verschiedene Dienstleister zu vergleichen und mehrere Umzugsangebote einzuholen. Unsere qualifizierten Umzugsberater begleiten Sie durch diesen Prozess – vom Packen der Umzugskartons bis zum letzten Pinselstrich.

2. Umzugskostenrechner: Das kostet Ihr Umzug

Die folgende Tabelle veranschaulicht die ungefähren Umzugskosten in Relation zur Größe der Wohnung und zur Strecke, die für den Umzug zurückgelegt werden muss.

Achtung: Die aufgeführten Zahlen dienen als Richtwerte. Je nach Region oder Um-zugsunternehmen können die Kosten variieren.

 

Größe der Wohnung Lokaler Umzug (ca. 50 km) Regionaler Umzug (ca. 120 km) Fern-Umzug (über 500 km)
ca. 40 m² 400 bis 900 € 600 bis 1100 € 1100 bis 1800 €
ca. 65 m² 600 bis 1200 € 800 bis 1400 € 1400 bis 2400 €
ca. 90 m² 800 bis 1500 € 1000 bis 1700 € 1700 bis 3000 €
ab 120 m² 1100 bis 2000 € 1300 bis 2100 € 2200 bis 3800 €

 

Kosten mit Umzugsfirma: Full-Service für 1.275 € (Beispielrechnung)

Kathrin möchte von einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Göttingen nach Hamburg um-ziehen. Mithilfe von umzugspreisvergleich.de ermittelt sie einen Gesamtpreis von 1.275 €. In diesen Umzugskosten sind bereits die Montage der Möbel, das Errichten einer Halteverbotszone für den Transportwagen und ein Versicherungsschutz von bis zu 13.000 € inbegriffen.

Zum Vergleich: Würde Kathrin in Eigenregie umziehen wollen, müsste sie bereits 920 € nur für das Mieten eines passenden Transporters und das Errichten einer Halteverbots-zone investieren. Diesen Preis müsste sie auch für andere beliebte Umzugsstrecken kalkulieren: Würde Kathrin in Hamburg einen Transporter mieten und in Berlin zurück-geben, würde sie der Umzugswagen rund 670 € kosten. Für die Halteverbotszonen in Hamburg und Berlin kämen noch einmal 250 € hinzu. Die reinen Mietkosten lägen also bereits bei 920 €. In diesen Preis sind jedoch weder die Verpflegung für die Umzugshelfer noch die Kosten für das Verpackungsmaterial eingerechnet – zudem müsste Susanne alle Möbel selbst ab- und wieder aufbauen.

3. Welche Umzugskosten kommen auf Sie zu?

Umzugskartons und Verpackungsmaterial

Wer umzieht, braucht genügend Stauraum in Form von Kisten, Kartons und Taschen. Unhandliche oder unförmige Ladung muss oftmals zusätzlich in Folie eingepackt werden, damit bei dem Transport nichts beschädigt wird. Die Kosten liegen ungefähr zwischen 100 und 400 €.

Einrichten von Halteverbotszonen

Für die Umzugstage ist es hilfreich, vor Ihrem neuen Zuhause eine Halteverbotszone einrichten zu lassen. Das garantiert ausreichend Parkplätze für alle Umzugshelfer und einen reibungslosen Ablauf. So verkürzen sich auch die Transportwege zwischen Transporter und Wohnung. Für diesen Service fallen bei einem Umzugsunternehmen rund 100 bis 250 Euro an.

Umzugsversicherung und Umzugsschäden

Einmal falsch um die Ecke gebogen und schon ist es passiert – das Bücherregal hat einen dicken Kratzer oder die Couch einen Riss. Schäden dieser Art können bei einem Umzug schnell entstehen, doch Sie können sich absichern. Achten Sie darauf, dass das Umzugsunternehmen eine Grundhaftung pro Kubikmeter von 620 Euro übernimmt. Wichtig ist dabei vor allem, dass Sie während des Umzugs nicht selbst anpacken. Nur dann kann die Umzugsfirma auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die nicht nur von den eigenen Mitarbeitern verursacht wurden.
Sofern Sie besonders wertvolle Güter transportieren lassen, ist es ratsam, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Sprechen Sie dazu mit der Spedition und weisen Sie auf sensible Güter wie Erbstücke oder Kunstwerke hin – für manche Gegen-stände gelten Haftungsausschlüsse.

Ummeldungskosten

Eine Ummeldung in einer anderen Stadt ist in der Regel kostenlos, zuständig ist das Einwohnermeldeamt oder ein Bürgerbüro der Gemeinde. Für die Ummeldung benöti-gen Sie einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) und eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters. In manchen Fäll verlangt die Behörde eine Gebühr von rund 10 Euro. Gut zu wissen: Falls Sie mit einem Hund umziehen, müssen Sie das Tier ebenfalls ummelden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt zuständig ist.

Sanierung der alten und neuen Wohnung

Je nach Mietvertrag kann es notwendig sein, dass Sie Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung durchführen müssen. Es handelt sich dabei allerdings nur um ober-flächliche Maler- und Renovierungsarbeiten, mit denen sich die normalen Gebrauchs- und Abnutzungsspuren entfernen lassen. Dazu gehören etwa Arbeiten wie das Verput-zen von Bohrlöchern oder das Streichen von Wänden.
Die Renovierungsarbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden und eine mindestens durchschnittliche Qualität aufweisen – sonst hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in diesem Zustand nicht abzunehmen und auf eine Nachbesserung zu bestehen. Aufwendigere Renovierungsaufgaben sowie Reparaturen außerhalb der Wohnung zählen nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen.
Achtung: Lesen Sie vor dem Umzug in Ihrem Mietvertrag nach, ob Sie vertraglich überhaupt dazu verpflichtet sind, kleine Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Kaution

Bei einem Umzug sollten Sie sich rechtzeitig über die Höhe der Kaution Ihrer neuen Wohnung informieren und Geld dafür zurücklegen, da es bis zu einem halben Jahr dauern kann, bis Ihr vormaliger Vermieter die Kaution zurückzahlt. Ziehen Sie zudem in eine größere Wohnung, reicht die alte Kaution in den seltensten Fällen aus, um die neue zu decken. Als grober Richtwert für die Kaution können drei Nettokaltmieten veranschlagt werden.

Verpflegung für Umzugshelfer

Wer viel arbeitet, muss ausreichend essen und trinken. Ob Umzugsunternehmen oder private Umzugshelfer – Sie sollten den Posten Verpflegungskosten großzügig kalkulieren, da sich das Angebot auch auf die Stimmung während des Umzugs auswirken kann.

4. Umzugskostenpauschale: Welche Umzugskosten können Sie von der Steuer absetzen?

Unabhängig davon, ob Sie aus privaten oder beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, kommen Umzugskosten auf Sie zu. Doch was die wenigsten wissen: Sie können einen Teil Ihrer Umzugskosten laut Bundesumzugskostengesetz in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Damit Sie eine Umzugskostenpauschale von bis zu 1.460 Euro von der Steuer absetzen können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. So muss der Umzug beispielsweise aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig sein.
Absetzbare Kosten sind neben bestimmten Renovierungsarbeiten auch doppelte Mietzahlungen oder der Möbeltransport. Doch auch wenn Sie nicht aus beruflichen, sondern aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie einen Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen. So kann jede Privatperson das Verpacken des Umzugsgutes sowie den professionellen Transport zu 20 Prozent der Kosten (bis maximal 4.000 Euro) als haushaltsnahe Dienstleistung in die Steuererklärung eintragen. Sie möchten mehr erfahren? Dann nutzen Sie unsere Steuertipps, mit denen Sie bares Geld sparen können.

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